Du möchtest eine Unterkunft vermieten, die kein Wohnraum ist?

Seit der Novellierung des ZwVbG im September 2021 fallen auch Unterkünfte, die kein Wohnraum sind, also z.B. Gewerbeflächen unter das Gesetz, wenn sie zur Kurzzeitvermietung genutzt werden.

Im Falle von Unterkünften, die kein Wohnraum sind sieht das Gesetz zwei alternative Verpflichtungen vor. Diese sind jeweils für jedes Deiner Inserate gesondert zu erfüllen:

  • Anzeige beim Bezirksamt und Registriernummer beantragen: Du zeigst deine Vermietungstätigkeit bei deinem Bezirksamt an und beantragst eine Registriernummer. Deine Registriernummer musst du dann nach Erhalt in das entsprechende Feld in deinem Airbnb-Inserat eingeben. Gehe dazu im gewünschten Inserat zu „Richtlinien und Regeln“, scrolle nach unten bis zum Punkt „Gesetze und Verordnungen“, Neben „Vorschriften“ klicke auf „Bearbeiten“, dann klicke auf “Starten” neben “Registriere dein Inserat” und gehe auf „Deine Registriernummer hinzufügen“ um die Nummer hinzuzufügen.

Oder

  • Bei Vermietung einzelner Zimmer (z. B. Hotel) muss die genaue Lage der Unterkunft nicht angegeben werden.

Gewerbliche Vermietung

Wenn du ein gewerblicher Vermieter bist, gelten für dich weitere rechtliche Bestimmungen u. a. zum Verbraucherschutz. So gilt z. B. eine Impressumspflicht, so dass du deine geschäftlichen Daten in deinem Inserat angeben solltest. Mehr Informationen zu diesem Thema findest du hier.