Ausnahmen: Längere Aufenthalte

Du willst deine Wohnung für mehrere Monate am Stück untervermieten (z. B. an jemanden, der während dieser Zeit in Berlin studiert, arbeitet etc.).

Das darfst du in der Regel ohne Genehmigung vom Bezirksamt und ohne Registriernummer, wenn dein Gast in der Wohnung für mindestens 3 Monate wohnen wird. Entscheidend ist, dass dein Gast deine Wohnung zu Wohnzwecken nutzt (bspw. im Rahmen eines Auslandsaufenthalts zur Arbeit, zum Studium etc.) und du keine Hoteldienstleistungen anbietest.