Du möchtest deinen Zweitwohnsitz vermieten?

Vermietungen von Zweitwohnsitzen

Wenn du einen Zweitwohnsitz kurzzeitig, also nach Tagen oder Wochen bemessen vermieten möchtest, hast du in der Regel einen Anspruch auf eine Genehmigung, wenn die Vermietung an nicht mehr als 90 Tagen im Jahr erfolgt. Du erhältst als Gastgeber:in eine Registriernummer, die deiner Genehmigung beigefügt ist. Pro Gastgeber:in kann maximal ein Zweitwohnsitz oder eine Hauptwohnung in Berlin auf Kurzzeitbasis vermietet werden.

Anzeige der Registriernummer

In deinem Airbnb-Inserat musst du – sofern es sich um Wohnraum handelt – eine Registriernummer angeben. Diese Registriernummer erhältst du bei deinem zuständigen Bezirksamt, bei dem du deine Vermietungstätigkeit vor der ersten Vermietung anzeigen musst. Deine Registriernummer musst du dann in das entsprechende Feld in deinem Airbnb-Inserat eingeben. Gehe dazu im gewünschten Inserat zu „Richtlinien und Regeln“, scrolle nach unten bis zum Punkt „Gesetze und Verordnungen“, klicke dann neben „Vorschriften“ auf „Bearbeiten“ und neben „Füge eine Zulassungsnummer hinzu“ auf „Hinzufügen“).