Airbnb Wien

Ich bin Homesharer und möchte ein Zimmer oder meine gesamte Wohnung in Wien zeitweise auf Airbnb anbieten

Wohnzonen und Gemeindebau

Grundsätzlich darfst du Wohnungen in Wien zu touristischen Zwecken vermieten. Beachte hierbei jedoch die Regeln und Einschränkungen, die gelten. 

Die gewerbliche Vermietung von Wohnraum in Wohnzonen in Wien etwa in der Regel verboten. Als Homesharer bist du hiervon nicht betroffen – Homesharing (die gelegentliche Vermietung von Privatwohnungen oder Zimmern) ist dir laut Stadt Wien in Wohnzonen weiterhin erlaubt. Da Gastgeben in Wiener Gemeindewohnungen ist in der Regel vertraglich untersagt. Airbnb gestattet daher keine Inserate im Wiener Gemeindebau.

Ortstaxe

In Wien gibt es eine Verpflichtung zur Abfuhr der Ortstaxe. Um diese regelmäßig zu entrichten, musst du dich dafür bei der Magistratsabteilung MA6 registrieren. Die Ortstaxe musst du als Gastgeber:in von deinen Gästen einziehen und sie jeweils monatlich bis zum 15. des Folgemonats für bezahlte Aufenthalte im Vormonat entrichten. Du kannst deine Zahlungen über ein Online-Konto abwickeln. 

Sofern es nicht erlaubt ist, die Ortstaxe pauschal zu erheben, musst du deine Aufzeichnungen so führen, dass Zahlungen die du erhalten hast für alle deine Unterkünfte, sowie für jede einzelne Unterkunft zuverlässig nachvollziehbar sind.

Weitere Informationen zu den Vorschriften hinsichtlich der Ortstaxe findest du hier und auf der Website der Stadt Wien.

Nationale Steuern

Deine Einnahmen als Gastgeber:in auf Airbnb gelten als steuerpflichtiges Einkommen, das verschiedenen Steuern wie Einkommensteuer, Ortstaxe, Tourismussteuer oder Umsatzsteuer unterliegen kann. Airbnb meldet außerdem jährlich ausgewählte Daten über das vergangene Kalenderjahr an das österreichische Bundesministerium für Finanzen.  Dies beinhaltet Angaben wie z. B. die Identität und die Aktivität von Gastgeber:innen. Mehr Informationen zu der Datenmeldung von Airbnb findest du hier oder unter der Rubrik „Nationale Steuern“ im Länderartikel für Österreich.

Registrierungspflichten: Statistik & Gästeblatt

Gewerbliche und private Beherbergungsbetriebe sind verpflichtet, die Anzahl ihrer Gäste und deren Übernachtungen monatlich für die Statistik an die Stadt Wien (MA23) zu melden. Gastgeber:innen auf Airbnb, müssen zudem ein Gästeblatt führen. Jeder Gast – unabhängig von der Aufenthaltsdauer – muss sich spätestens 24 Stunden nach seiner Ankunft im Gästeblatt eingetragen und bei seiner Abreise entsprechend ausgetragen werden. Auf der Website der Stadt Wien kannst du nachlesen, welche Meldepflichten du für die Statistik und im Hinblick auf deine Gäste hast.