Wie registriere ich meine Gäste?

Als Gastgeber:in in Österreich bist du dazu verpflichtet, ein Gästeverzeichnis zu führen. Dies gilt unabhängig davon, wie oft du Gäste empfängst, wie viel du hiermit verdienst oder ob das Gastgeben deine Haupteinnahmequelle ist. Diese Anforderung gilt sowohl für Gastgeber:innen von einzelnen Zimmern als auch für Gastgeber:innen, die ganze Unterkünfte anbieten.

Es gibt zwei Möglichkeiten, diese Anforderung zu erfüllen:

  1. Eigenes elektronisches Gästeverzeichnis pflegen
  2. Von der Meldebehörde abgenommenes Gästeverzeichnis führen

Wenn du dich dafür entscheidest, die Daten deiner Gäste in einem eigenen Gästeverzeichnis zu speichern, musst du alle geltenden Datenschutzgesetze einhalten, einschließlich der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Hier sind einige Möglichkeiten, wie du die Daten deiner Gäste vor dem Zugriff von Drittparteien schützen kannst:

  • Verarbeite nur Daten, die du für die österreichische Meldepflicht benötigst.
  • Lösche Gästedaten nach drei Jahren.