Überblick zur Entrichtung der Ortstaxe

Wer muss die Ortstaxe bezahlen?

Das Wiener Tourismusfördergesetz mit Stand von September 2017 regelt die Erhebung lokaler Steuern. Diesem Gesetz zufolge müssen alle Gäste, die in der Stadt Wien gegen Entgelt in einem Beherbergungsbetrieb oder einer privaten Unterkunft übernachten, die Ortstaxe bezahlen. Übrigens: Von Minderjährigen, die sich in Wien zum Schulbesuch oder zur Berufsausbildung oder in Jugendherbergen aufhalten, von Studierenden an Wiener Hoch- und Fachschulen und von Personen, die sich länger als drei Monate ununterbrochen in Privatunterkünften aufhalten, musst du keine Ortstaxe einziehen – sie sind von der Entrichtung befreit.  Wie entrichte ich die Ortstaxe?Für die Entrichtung der Ortstaxe müssen sich Gastgeber:innen sich bei der Stadt Wien registrieren.. Gastgeber:innen sind verpflichtet, diese Abgabe einzuziehen und sie bis zum 15. des folgenden Monats für bezahlte Aufenthalte im Vormonat zu entrichten. Du kannst deine Zahlungen über ein Online-Konto abwickeln. Weitere Informationen zu deinen Verpflichtungen hinsichtlich der Ortstaxe findest du auf der Website der Stadt Wien sowohl auf Deutsch als auch auf Englisch.

Wie berechne ich die zu entrichtende Ortstaxe?

Die Ortstaxe beträgt 3,2 % der Wiener Stadtsteuerbasis und gilt pro Person und pro Unterkunft. Bemessungsgrundlage ist hierbei der für den Aufenthalt gezahlte Betrag. Hiervon ziehst du die Umsatzsteuer ab, sowie das Entgelt für das Frühstück nach ortsüblichem Standard, und als letztes pauschal weitere 11 % vom verbleibenden Übernachtungspreis. Du kannst den Betrag der Ortstaxe mit dem Ortstaxenrechner der Stadt Wien ermitteln.

Dokumentationspflicht

Sofern es nicht erlaubt ist, die Ortstaxe pauschal zu erheben, müssen die Eigentümer:innen des Beherbergungsbetriebes Aufzeichnungen so führen, dass alle Unterkünfte sowie die für jede einzelne Unterkunft erhaltenen Zahlungen zuverlässig nachvollziehbar sind.